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   FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2001 - 1 V 78/00   

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https://dejure.org/2001,16399
FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2001 - 1 V 78/00 (https://dejure.org/2001,16399)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.03.2001 - 1 V 78/00 (https://dejure.org/2001,16399)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. März 2001 - 1 V 78/00 (https://dejure.org/2001,16399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Umsätze aus dem Betrieb von in Gaststätten aufgestellen Geldspielautomaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung der Umsätze aus dem Betrieb von in Gaststätten aufgestellen Geldspielautomaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung der Umsätze aus dem Betrieb von in Gaststätten aufgestellen Geldspielautomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 802
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2001 - 1 V 78/00
    Der EuGH hat entschieden, dass es dem Gemeinschaftsrecht einzig entspreche, dass bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit der gesetzlich zwingend festgelegte Teil der Gesamtheit der Spieleinsätze, der den an die Spieler ausgezahlten Gewinnen entspreche, nicht zur Besteuerungsgrundlage der Umsatzsteuer gehört (Urteil vom 5. Mai 1994, C-38/93, BStBl. II 1994, 548).

    Insbesondere aus dem Urteil des EuGH vom 5. Mai 1994 (a.a.O.) ergibt sich gerade, dass die vom Betreiber für die Bereitstellung der Automaten tatsächlich erhaltene Gegenleistung nur in dem Teil der Einsätze besteht, über den dieser effektiv selbst verfügen kann.

  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2002 - 1 K 266/00

    Übertragung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auf ein in einem anderen Betrieb

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2001 - 1 V 78/00
    Hiergegen hat der Antragsteller am 28. Juni 2000 Klage erhoben (1 K 266/00), über welche der Senat noch nicht entschieden hat.

    Er verweist auf die im Verfahren 1 K 266/00 abgegebene Klagebegründung.

  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2001 - 1 V 78/00
    Zwar hat der EuGH am 11. Juni 1998 (Rs. C-283/85, UR 1998, 384) entschieden, dass ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels nicht der Mehrwertsteuer unterwerfen dürfe, wenn die Veranstaltung eines solchen Glücksspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei sei.
  • BFH, 28.05.1986 - I B 22/86

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Großbetriebsprüfungstelle - Außenprüfung -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2001 - 1 V 78/00
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen dann, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen hervorrufen (st. Rechtsprechung; vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 28. Mai 1996 I B 22/86, BStBl. II 1986, 656).
  • BFH, 30.01.1997 - V R 27/95

    Glücksspiel - Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze - Zulassungsentgelt

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2001 - 1 V 78/00
    Dem ist der BFH mit Urteil vom 30. Januar 1997 (5 R 27/95, BFHE 182, 416 ) gefolgt.
  • FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00

    Umsätze eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten umsatzsteuerfrei?

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2001 - 1 V 78/00
    Die streitgegenständlichen Umsätze sind daher nicht als solche der Anwendung der 6. Richtlinie entzogen (ebenso FG Münster, Beschluss vom 15. September 2000, 5 V 4286/00 U, StEd 2001, 70).
  • EuGH, 09.07.1987 - 283/85

    Anforderungen an das Mitteilungsverfahren und Abstimmungsverfahren über die

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2001 - 1 V 78/00
    Zwar hat der EuGH am 11. Juni 1998 (Rs. C-283/85, UR 1998, 384) entschieden, dass ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels nicht der Mehrwertsteuer unterwerfen dürfe, wenn die Veranstaltung eines solchen Glücksspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei sei.
  • FG Niedersachsen, 25.03.2003 - 6 K 961/99

    Anforderungen an die Buchführung von Automatenaufstellern; Qualifizierung des

    Insoweit sind die Statistikausdrucke vergleichbar mit dem als sonstige Unterlagen im Sinne des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO anerkannten Registrierkassenstreifen, Kassenzetteln und Bons (so auch FG Dessau, Beschluss vom 15.03.2001 I V 78/00, EFG 2001, 802 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2017 - 6 K 6146/16

    Vergnügungsteuer bei Geldspielautomaten

    Insoweit sind die Statistikausdrucke vergleichbar mit den als sonstige Unterlagen im Sinne des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO anerkannten Registrierkassenstreifen, Kassenzetteln und Bons (FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. März 2001 - 1 V 78/00, EFG 2001, 802; Niedersächsisches FG, Urteil vom 25. März 2003 - 6 K 961/99, juris), weil sie notwendig sind, um die Überprüfbarkeit der erklärten Einnahmen zu gewährleisten.
  • VG Karlsruhe, 26.01.2022 - 4 K 3218/19

    Vergnügungssteuersatzung der Stadt Karlsruhe: Steueranmeldungen - die

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass zu diesen sonstigen Unterlagen auch die Statistikstreifen von Geldspielautomaten gehören, weil diese notwendig sind, um die Überprüfbarkeit der erklärten Einnahmen zu gewährleisten (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.06.2017 - 6 K 6146/16 - juris Rn. 41; Niedersächsisches FG, Urt. v. 25.03.2003 - 6 K 961/99 - juris Rn. 16; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.03.2001 - 1 V 78/00 - juris Rn. 15; vgl. auch Klein/Rätke, 15. Aufl. 2020, AO § 147 Rn. 27).
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